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09.12.2025

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aticfade Treuhand

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Dienstleistungen und Arbeitsergebnisse, welche die AF Aticfade AG (nachfolgend "Treuhandgesellschaft" oder "wir") für ihre Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber") erbringt.

1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von der Treuhandgesellschaft ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.

1.3. Die AGB sind integrierender Bestandteil jedes Mandatsvertrages oder jeder Auftragsbestätigung. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen der individuellen Mandatsvereinbarung diesen AGB vor.

2. Vertragsgegenstand und Leistungserbringung

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der individuell vereinbarten Treuhand-, Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungen, deren Umfang und Inhalt in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Mandatsvereinbarung festgelegt werden.

2.2. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung, mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis ausgeführt. Die Treuhandgesellschaft kann jedoch keine Gewährleistung für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Ergebnisse übernehmen.

2.3. Die Treuhandgesellschaft ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages und in Absprache mit dem Kunden geeignete Dritte (Subunternehmer) beizuziehen.

2.4. Terminangaben sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert, als unverbindliche Zielvorgaben zu verstehen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Treuhandgesellschaft alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3.2. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen verantwortlich, einschliesslich der Einhaltung von Aufbewahrungsfristen.

3.3. Verzögerungen oder Schäden, die aus einer ungenügenden oder verspäteten Mitwirkung des Kunden resultieren, gehen zulasten des Kunden. Die Treuhandgesellschaft ist berechtigt, in solchen Fällen eine Anpassung des Honorars oder eine Kündigung des Mandats zur Unzeit vorzunehmen.

3.4. Sämtliche Instruktionen an die Treuhandgesellschaft haben, sofern nicht anders vereinbart, in schriftlicher Form (Brief oder E-Mail) zu erfolgen.

3.5. Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Lizenzierung und Finanzierung der für die Leistungserbringung notwendigen Software (insbesondere Buchhaltungs- und ERP-Systeme) selbst verantwortlich. Er trägt alle damit verbundenen Kosten. Der Kunde verpflichtet sich, der Treuhandgesellschaft unverzüglich nach Mandatsbeginn einen vollumfänglichen Administrations- oder Superuser-Zugriff auf die betreffenden Systeme zu gewähren und diesen während der gesamten Dauer des Mandats aufrechtzuerhalten, damit die vereinbarten Leistungen erbracht werden können. Der Kunde stellt sicher, dass der gewährte Zugriff alle notwendigen Rechte und Funktionen umfasst, die zur ordnungsgemässen und effizienten Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

4. Geheimhaltung und Datenschutz

4.1. Die Treuhandgesellschaft und ihre Mitarbeitenden sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, strengstes Stillschweigen zu bewahren (Berufsgeheimnis und vertragliche Geheimhaltungspflicht).

4.2. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

4.3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn eine schriftliche Entbindung durch den Kunden vorliegt oder eine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht besteht.

4.4. Die Treuhandgesellschaft bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich für die vertraglich vereinbarten Zwecke und in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

5.1. Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung (Auftragsbestätigung, Mandatsvertrag). Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundenansätze).

5.2. Nebenkosten, Spesen und Auslagen (z.B. Reisekosten, Porti, amtliche Gebühren) sind im Honorar nicht inbegriffen und werden dem Kunden zusätzlich zu den effektiven Kosten in Rechnung gestellt.

5.3. Die Rechnungen der Treuhandgesellschaft sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist die Treuhandgesellschaft berechtigt, Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1. Die Treuhandgesellschaft haftet ausschliesslich für Schäden, die dem Kunden durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung der vertraglichen Pflichten entstehen.

6.2. Die Haftung der Treuhandgesellschaft für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

6.3. Die Haftung ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal das Honorar für den betroffenen Auftrag bzw. das Jahreshonorar beschränkt.

6.4. Beanstandungen bezüglich der erbrachten Leistungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach deren Kenntnisnahme schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt

7. Beendigung des Vertrages

7.1. Der Vertrag endet durch Erfüllung, Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.

7.2. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Bei Verträgen, welche auf Jahresbasis abgeschlossen werden, kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.

7.3. Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit (Art. 404 Abs. 2 OR), ist die kündigende Partei der anderen Partei zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

7.4. Bei Beendigung des Mandats hat die Treuhandgesellschaft diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden, um eine Schädigung des Kunden zu vermeiden.

8. Aufbewahrung von Unterlagen

8.1. Die Treuhandgesellschaft bewahrt die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrages auf (gesetzliche Aufbewahrungspflicht).

8.2. Sofern die Buchhaltung oder andere Mandatsdaten in einem vom Kunden lizenzierten oder verwalteten System (z.B. Cloud-Buchhaltungssoftware, lokale Server) geführt werden, liegt die alleinige Verantwortung für die Datensicherung, die Datenintegrität, die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und die Exportfähigkeit der Daten beim Kunden. Die Treuhandgesellschaft haftet nicht für den Verlust oder die Unvollständigkeit von Daten, die sich in Systemen befinden, welche der Datenhoheit des Kunden unterliegen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, nach Beendigung des Mandats alle notwendigen Schritte zur gesetzeskonformen Archivierung dieser elektronischen Daten vorzunehmen.

8.3. Diese Verpflichtung erlischt, wenn der Kunde die Handakten nach Beendigung des Auftrags übernommen hat oder zur Übernahme aufgefordert wurde und dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Anwendbares Recht: Alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesen AGB unterstehen dem Schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts.

9.2. Gerichtsstand: Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Sitz der AF Aticfade AG in Münsingen BE vereinbart. Der Treuhandgesellschaft steht es jedoch frei, den Kunden an dessen ordentlichem Wohnsitz/Sitz oder an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu belangen.

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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